Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), auch als "vehicle identification number (VIN)" auf Englisch bekannt, ist ein essenzielles Merkmal jedes Kraftfahrzeugs. Sie besteht aus 17 Zeichen und dient dazu, das Fahrzeug eindeutig Hersteller, Modelljahr, und andere wichtige Informationen zuzuordnen. Man könnte sie als eine Art "Ausweis" für das Fahrzeug betrachten. Die Bezeichnungen "Fahrzeug-Identifikationsnummer" (FIN), "Fahrgestellnummer" (VIN) oder "Vehicle Identification Number" sind austauschbar und werden synonym verwendet.
Die FIN enthält zahlreiche Informationen über das Fahrzeug, darunter die Baureihe, den Motortyp, die Ausstattung, das Herstellungsland und den -ort bzw. das Werk, sowie das Modelljahr. Diese Informationen sind von großer Bedeutung und können beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens dazu beitragen, Autodiebstahl zu verhindern.
Die Geschichte der FIN geht zurück auf die Zeit, als sie noch als Fahrgestellnummer bezeichnet wurde. Bis zum Jahr 1981 wurden verschiedene Hersteller unabhängig voneinander identifiziert, was zu Verwirrung und Problemen führte. Um diese Uneinheitlichkeit zu beseitigen, wurde der internationale Welthersteller-Code (VIN) eingeführt, der in Europa im Rahmen von EU-Verordnungen 76/114/EWG und 78/507/EWG implementiert wurde.
Die heutige FIN besteht aus 17 Zeichen und muss gemäß der EU-Verordnung 76/114/EWG und der Norm DIN ISO 3779 festgelegt sein.
Wo finde ich die FIN Fahrzeug-Identifikationsnummer?
Sie kann sowohl direkt am Fahrzeug selbst als auch in den Zulassungspapieren gefunden werden. Die Platzierung der FIN am Fahrzeug variiert je nach Hersteller und Modell, aber sie ist in der Regel am Türrahmen zwischen den Vorder- und Rücksitztüren, im Motor- oder Kofferraum angebracht.
"Neue FIN in der Windschutzscheibe"
Manchmal gibt es auch eine Anzeige bei der Windschutzscheibe oder im Armaturenbrett oberhalb des Lenkrads, die die FIN enthält. Bei Motorrädern befindet sich die FIN in der Regel am Rahmen, meistens auf Höhe des Lenkkopfs oder der Gabel.
Die FIN in den Zulassungspapieren ist ebenso von großer Bedeutung. Sie ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld E und im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei Punkt Nummer 4 zu finden. Diese Dokumente sind entscheidend, wenn es darum geht, die rechtliche Identität des Fahrzeugs zu überprüfen und sicherzustellen.
Die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikationsnummer ist besonders wichtig beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, um sicherzustellen, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Es gibt heute im Internet Dienstleister, die die Möglichkeit bieten, die FIN online abzurufen und zu überprüfen. Dabei erhält man normalerweise einen kostenpflichtigen Bericht mit technischen Angaben und der Historie des Fahrzeugs, einschließlich Informationen über frühere und aktuelle Fahrzeughalter. Dies ermöglicht es, potenzielle Probleme zu erkennen und sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Die Zulassungsstelle prüft die FIN auch bei der Zulassung eines Fahrzeugs, daher ist es wichtig, die Zulassungspapiere griffbereit zu haben.
Wenn die FIN am Fahrzeug nicht mehr lesbar ist, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder Rost, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Gemäß Paragraf 59 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle Fahrzeuge gut lesbar und dauerhaft über eine FIN verfügen. Ohne eine lesbare FIN ist es gesetzlich nicht erlaubt, am Straßenverkehr teilzunehmen und es droht eine Strafe.
In solchen Fällen kann eine Werkstatt die FIN erneut einstanzen, und dieser Vorgang muss von der Zulassungsstelle oder einer Prüforganisation wie dem TÜV schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung wird dann den Zulassungspapieren hinzugefügt. Wenn ein Teil des Fahrzeugs ausgetauscht wird, auf dem die FIN eingeprägt ist, muss eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dieses Dokument wird benötigt, um beim Fahrzeughersteller eine neue Betriebserlaubnis zu erhalten. Falls ein Fahrzeugteil mit einer FIN ausgebaut und für ein anderes Fahrzeug verwendet wird, muss die alte FIN durchgestrichen und die neue daneben eingeprägt werden, gemäß § 59 Absatz 2 der StVZO.
Wenn die FIN vollständig fehlt oder nicht sicher festgestellt werden kann, kann die Zulassungsstelle gemäß den Vorgaben in Paragraf 59 Absatz 3 der StVZO eine Nummer zuweisen, und die Regeln aus Absatz 2 gelten für diese Nummer entsprechend. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass jedes Fahrzeug eindeutig identifiziert und registriert ist.